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Wer wird schulpflichtig? Allgemein: Jedes Kind, das vor dem 1. Mai das sechste Altersjahr vollendet hat, wird auf diesen Zeitpunkt schulpflichtig.
Wer kann den Kindergarten besuchen? Allgemein: Das Reglement über das Schulwesen von Naters bestimmt, dass Kinder in den Kindergarten aufgenommen werden, die ein Jahr vor dem ordentlichen Schuleintritt stehen. Kinder, die zwei Jahre vor dem ordentlichen Schuleintritt stehen, werden nach Möglichkeit ebenfalls aufgenommen. Eine Aufnahme von Kindern, die mehr als zwei Jahre vor dem ordentlichen Schuleintritt stehen, ist ausgeschlossen.
Wo besucht Ihr Kind den Kindergarten und die Schule? Die Zuteilung der Kinder zu den Kindergarten- und Schulorten sowie -klassen erfolgt durch die Schulen. Für die Zuteilung massgebend ist der Ort, wo sich das Kind dauernd aufhält (Ort, wo es während des überwiegenden Teils der Schulwoche übernachtet = Wohnort).
Einschreibung für das kommende Schuljahr Eltern mit Kindern im Kindergartenalter erhalten Anfang Jahr ein Schreiben mit ausführlichen Informationen.
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