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Berufsbildung 

Berufliche Orientierung an der OS

  1. Zusammenarbeit Eltern und Schule in Sachen Berufswahlvorbereitung
  2. Berufswahlunterricht: berufliche und schulische Orientierung
  3. Berufswahlportfolio
  4. Evaluation der allg. Kompetenzen der Schüler
  5. Schnupperlehre (administrative Betreuung durch die Schule)
  6. Bilanz der beruflichen Orientierung

 

Übergang zur Berufsbildung

  1. Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) und eidg. Berufsattest (EBA)
  2. Zusätzliches OS-Jahr nach der 11. Klasse (neue OS)
     - Eine 2. OS ohne Hilfs- und Sonderschulmassnahmen
     - Eine 3. OS mit, falls notwendig, integriertem Stützunterricht.
  3. Vorlehrklasse
  4. Erste berufliche Ausbildung der IV

 

Lehrlingswesen 


Die Berufsbildungskommission hat folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Sie führt laufend das Verzeichnis der Personen, die in einem Betrieb des Gemeindegebietes ausgebildet werden.
  • Sie besucht die Betriebe mindestens einmal im Jahr oder auf Antrag der kantonalen Dienststelle für Berufsbildung und führt ein Gespräch mir den Lehrlingen und dem Lehrmeister. Die Besuche finden ab Ende Februar bis Ende Mai statt und werden vorgängig angekündigt.
  • Sie erstattet der Dienststelle für Berufsbildung jährlich Bericht über das Ergebnis der Betriebsbesuche.
  • Sie leistet Unterstützung, namentlich bei Untersuchungen und bei Vermittlungsversuchen in Streitfällen zwischen Vertragsparteien.

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